Fusionen und Akquisitionen

Auf diesem Fachgebiet verfügen wir über umfassende Erfahrung und bieten Rechtsberatung bei der Übertragung von Aktien oder Geschäftsanteilen bei Verkauf, Akquisition, der Unternehmensübertragung (oder Teilübertragung) oder Verpachtung eines Unternehmens (oder dessen Teilen).

Unsere Anwaltskanzlei bietet auf diesem Fachgebiet folgende Rechtsleistungen:

  • Legal Due Diligence
  • Vermittlung von Buchhaltungs- und Steuerauditen
  • Beratung in regulatorischen Fragen
  • Verhandlungen (vornehmlich Vertrags- und zusammenhängende Dokumentation)
  • Wirtschaftsprüfung und Regelung arbeitsrechtlicher Beziehungen (Übertragung von Mitarbeitern, Kollektivverträge)
  • Einholung behördlicher Bescheide, Genehmigungen und Lizenzen
  • Gründung verbundener Unternehmen
  • Ausschlussverfahren (Squeez-out) und Schutz von Minderheitsaktionären
  • Restrukturierung nach Akquise

Hinter dem Prozess der Fusionen und Akquisitionen steht ein ganzes Experten-Team der Becker a Poliakoff, s.r.o., bestehend aus erfahrenen Rechtsanwälten und weiteren Fachleuten aus Wirtschaft, Buchhaltung und Steuerrecht. Das ermöglicht uns, komplexe Dienstleistungen im M&A-Bereich zu erbringen.